Solare Großanlagen

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #723 

Eine Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Befristete Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds:

Die Förderungsaktion 2023 ist abgeschlossen. Einreichungen waren bis 15.12.2023 12:00 möglich.

Förderungsmittel für das Programm Solarthermie werden für sämtliche natürlichen und juristischen Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) bereitgestellt. Insbesondere:

  • Produktionsbetriebe
  • Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe
  • Fernwärmenetzbetreiber
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Tourismusbetriebe
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
  • konfessionelle Einrichtungen und Vereine
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe 
  • Projektkonsortien bei Projekten ab 5.000 m2 Bruttokollektorflache

Projekt „Solare Großanlagen“

Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit einer Kollektorfläche ab 100m² (außer in Themenfeld 5) gefördert, die bis spätestens 18 Monate nach Förderungszusage fertiggestellt sein müssen (Ausnahmen: Solare Großanlagen ab 5.000 m² bis spätestens 31.12.2026).

Dabei werden Solaranlagen in folgenden Einsatzbereichen gefördert:

  • solare Prozesswärme
  • solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
  • hohe solare Deckungsgrade (über 20% des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben
  • Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
  • neue Technologien und innovative Ansätze (besondere Förderungsvoraussetzungen) 
  • Solare Großanlagen ab 5.000 m²

Die eingereichten Projekte müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Vor der Einreichung eines Antrags muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energiefonds beauftragten, führenden österreichischen Solarthermie-ExpertInnen durchgeführt werden.

Von einem Gremium aus ExpertInnen ausgewählte Projekte, werden zur Teilnahme an der Begleitforschung verpflichtet. Während zumindest eines Jahres des Anlagenbetriebes, werden Daten gesammelt, ausgewertet und daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials großer Solaranlagen gezogen.

Machbarkeitsstudie „Solare Großanlagen“

Zusätzlich wird weiterhin die Planung und Projektierung von Großprojekten mit mehr als 5.000 m² Kollektorfläche unterstützt. Es können neben gesamthaften Machbarkeitsstudien auch organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudien, die auf ein bestehendes technisches Konzept aufbauen, gefördert werden. Die Studie soll für ein konkretes Vorhaben erstellt werden und die Machbarkeit einer großen Solarthermieanlage, eingebettet in ein übergeordnetes Energiesystem behandeln.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Projekt „Solare Großanlagen“
Zeitpunkt der Antragstellung:

Vor der Antragstellung müssen Sie ein verpflichtendes Beratungsgespräch über die Begleitforschung des Klima- und Energiefonds führen. Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt anschließend online bei der KPC.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig Förderungsmittel aus dem GAP-Strategieplans 2023 -2027 insbesondere aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Datenblatt für solare Großanlagen
  • eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
  • eine Simulation der Anlage
  • ein Hydraulikschema in .pdf
  • eine monatliche Ertragsprognose
  • einen Nachweis der Zertifizierung der Kollektoren nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ bzw. „Solar Keymark“
  • ein von der Begleitforschung unterfertigtes Beratungsprotokoll
  • eine Kostenaufstellung
  • Genehmigungen, Bescheide
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts
  • eine firmenmäßig unterfertigte Absichtserklärung zur Umsetzung der solaren Großanlage
  • bei Themenfeld 4:
     -- rechnerischer Nachweis, dass die Jahresarbeitszahl (JAZ) von elektrisch betriebenen Wärmepumpen bei mindestens 3,8 liegt
     -- Produktdatenblatt der Wärmepumpe (Die förderungsfähigen Wärmepumpen < 100 kWth finden Sie in der Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen als Download.)
  • Bei Themenfeld 6 (Anlagen ab 5.000 m²):
     -- Dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung als Nachweis der benötigten Förderung
     -- Datenblatt "Wirtschaftlichkeitsberechnung“
     -- ggf. Unterlagen zu Projektkonsortien
     -- Unterlagen zur Absicherung der benötigten Flächen
     -- Darstellung zum aktuellen Stand der Einhaltung der behördlichen Auflagen zum Projekt sowie Maßnahmen und Zeitplan zur Erfüllung

Machbarkeitsstudie „Solare Großanlagen“

Die Machbarkeitsstudie beschreibt die Umsetzungsmöglichkeit von solarthermischen Großanlagen auf der Detaillierungsebene einer Entwurfsplanung und beinhalten auch die Abklärung gegebenenfalls vorhandener behördlicher Auflagen.

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste bzw. die relevanten Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer solaren Großanlage bzw. Abgabe eines Angebotes für eine Machbarkeitsstudie bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Alle Formulare zur Antragstellung/Angebotslegung:

Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Absichtserklärung
Beratungsprotokoll
technisches Datenblatt
Formular zur Angebotslegung "Machbarkeitsstudien"
wirtschaftliches Datenblatt (Anlagen ab 5.000 m²)

Weitere Informationen zur Antragstellung/Angebotslegung:

Leitfaden solare Großanlagen
Leitfaden Monitoringkonzept Solare Großanlage für Begleitforschung
Übersicht der förderungsfähigen Wärmepumpen < 100 kW

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

Vorschaubild zum Erklärvideo

Kontakt

Serviceteam Solare Grossanlagen

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

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